SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
|
a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
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k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 14 Ort der Produktion - 1 Als Ort der Produktion gilt das Grundstück, auf dem die Produktionsanlage liegt. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 14 Ort der Produktion - 1 Als Ort der Produktion gilt das Grundstück, auf dem die Produktionsanlage liegt. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 14 Ort der Produktion - 1 Als Ort der Produktion gilt das Grundstück, auf dem die Produktionsanlage liegt. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 15 Voraussetzung für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - 1 Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist zulässig, sofern die Produktionsleistung der Anlage oder der Anlagen bei mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses liegt. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 16 Teilnahme von Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern am Zusammenschluss - 1 Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist mindestens schriftlich festzuhalten: |
|
a | sie Anspruch auf Netzzugang (Art. 17 Abs. 3 EnG) haben und diesen für sich geltend machen wollen; oder |
b | die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer entweder keine angemessene Versorgung mit Elektrizität gewährleisten kann oder die Vorgaben nach Artikel 16a und 16b nicht einhält. |
c | das Stromprodukt, das extern bezogen werden soll, sowie die Modalitäten bei einem Wechsel dieses Produkts. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 16 Teilnahme von Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern am Zusammenschluss - 1 Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist mindestens schriftlich festzuhalten: |
|
a | sie Anspruch auf Netzzugang (Art. 17 Abs. 3 EnG) haben und diesen für sich geltend machen wollen; oder |
b | die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer entweder keine angemessene Versorgung mit Elektrizität gewährleisten kann oder die Vorgaben nach Artikel 16a und 16b nicht einhält. |
c | das Stromprodukt, das extern bezogen werden soll, sowie die Modalitäten bei einem Wechsel dieses Produkts. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 17 Einsatz von Stromspeichern bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch - 1 Wer einen Stromspeicher einsetzt, muss auf eigene Kosten Massnahmen ergreifen, um störende technische Einwirkungen auf den Netzanschlusspunkt zu vermeiden. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
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h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
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i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
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SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
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e | die Geothermie-Garantien; |
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g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
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g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
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i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 14 Ort der Produktion - 1 Als Ort der Produktion gilt das Grundstück, auf dem die Produktionsanlage liegt. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
|
a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 1 - Diese Verordnung regelt: |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
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SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 15 Voraussetzung für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - 1 Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist zulässig, sofern die Produktionsleistung der Anlage oder der Anlagen bei mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses liegt. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
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a | den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; |
abis | den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe; |
b | die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien; |
c | die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch; |
d | die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen; |
e | die Geothermie-Garantien; |
f | die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen; |
g | den Netzzuschlag; |
h | die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen; |
hbis | die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten; |
i | die Fördermassnahmen im Energiebereich; |
j | die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG; |
k | die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung. |
SR 730.01 Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV) - Energienutzungsverordnung EnV Art. 14 Ort der Produktion - 1 Als Ort der Produktion gilt das Grundstück, auf dem die Produktionsanlage liegt. |